Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen unserem Unternehmen und unseren Kunden. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
1.2
Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft nicht im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließen. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsabschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2. Vertragsabschluss
2.1
Unsere Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
2.2
Ein Vertrag kommt mit der Annahme unseres Angebots durch den Kunden zustande.
3. Vertragslaufzeit bei Dienstleistungsverträgen
3.1
Sofern keine einmalige Leistung oder eine feste Vertragslaufzeit vereinbart wurde, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
3.2
Verträge auf unbestimmte Zeit können – sofern keine abweichenden Regelungen für einzelne Dienstleistungen bestehen – von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4. Besondere Bestimmungen und Leistungsumfang
4.1 Mietmattenservice
4.1.1
Für die Vermietung von Schmutzfangmatten gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 4 Monaten.
4.1.2
Gehen Mietmatten verloren oder werden sie beschädigt, ist der Kunde verpflichtet, den Zeitwert der Matte zu ersetzen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn sie den Verlust oder die Beschädigung verschuldet haben.
4.2 Grünflächenbetreuung
4.2.1
Im Rahmen der Grünflächenbetreuung erbringen wir die vereinbarten Leistungen, wie beispielsweise Rasenmähen, Heckenschneiden sowie weitere Garten- und Pflegearbeiten.
4.2.2
Verträge über Grünflächenbetreuung können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum 31. Dezember schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens am 30. November beim Vertragspartner eingelangt sein.
4.2.3
Stellt der Kunde Erde oder Saatgut zur Verfügung, übernehmen wir gegenüber Unternehmern keine Prüf-, Warn- oder Haftungspflicht für daraus entstehende Schäden. Ebenso übernehmen wir keine Haftung, wenn sich der Untergrund noch nicht vollständig gesetzt hat.
4.2.4
Pflanzen oder Bereiche, die nicht bearbeitet werden sollen, sind vom Kunden eindeutig zu kennzeichnen oder uns vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen. Andernfalls ist eine Haftung ausgeschlossen.
4.3 Hausbetreuung / Hausreinigung
4.3.1
Wir führen die vom Kunden beauftragten Reinigungsarbeiten durch, beispielsweise die Reinigung von Böden, Stiegenhäusern, Fensterbänken und sonstigen vereinbarten Bereichen.
4.3.2
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgen unsere Leistungen an Werktagen zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr.
4.3.3
Fällt ein geplanter Reinigungstag auf einen gesetzlichen Feiertag, wird die Reinigung innerhalb derselben Woche an einem anderen Werktag durchgeführt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.3.4
Das vereinbarte Entgelt umfasst ausschließlich übliche Verschmutzungen. Sonderreinigungen – insbesondere nach Bauarbeiten, bei gesundheitsgefährdenden oder außergewöhnlichen Verschmutzungen sowie Reinigungen mit Spezialmitteln – sind nicht im Preis enthalten und werden gesondert verrechnet.
4.4 Winterservice
4.4.1
Während der Winterperiode vom 1. November bis 15. April reinigen wir die vertraglich vereinbarten Flächen von Schnee und führen bei Glatteis die erforderlichen Streuarbeiten durch.
4.4.2
Verträge über Winterservice können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum 31. August schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens bis zum 31. Juli beim Vertragspartner eingelangt sein.
4.4.3
Die Beseitigung der Ursachen von Eisbildung (z. B. undichte Dachrinnen), Schneewechten, Dachlawinen oder Eiszapfen ist nicht Bestandteil des Winterservices und muss gegebenenfalls durch ein Fachunternehmen erfolgen.
4.4.4
Nicht begehbare, verstellte oder unzugängliche Flächen müssen nicht geräumt oder gestreut werden.
4.4.5
Die Räumung und Streuung erfolgen entsprechend der jeweiligen Wetterlage innerhalb der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben. Zeitpunkt und Art der Durchführung richten sich nach den tatsächlichen Wetterverhältnissen.
4.4.6
Eine vollständig schneefreie Räumung sämtlicher Verkehrsflächen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und daher nicht geschuldet.
4.4.7
Für die Streuung werden ausschließlich zulässige Auftau- und abstumpfende Streumittel verwendet.
4.4.8
Bei außergewöhnlichen Wetterereignissen, wie extremem Schneefall, gefrierendem Regen, Schneeverwehungen oder Verkehrsbehinderungen durch höhere Gewalt, können sich Räum- und Streuzeiten verzögern. Die Arbeiten werden nach Ende der außergewöhnlichen Situation schnellstmöglich wieder aufgenommen.
4.4.9
Die Betreuung von Innenflächen (z. B. Höfe oder Parkplätze) ist gesondert zu vereinbaren. Die Räumung erfolgt entsprechend den vorhandenen Schneelagerflächen. Zwischen abgestellten Fahrzeugen besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur händischen Nachräumung.
4.4.10
Die Entfernung des Streusplitts erfolgt entsprechend den behördlichen Vorgaben nach Ende der Wintersaison.
4.4.11
Eine Tauwetterkontrolle ist nur bei gesonderter Vereinbarung Bestandteil des Leistungsumfangs. Dabei werden mögliche Gefahren durch Dachlawinen oder Eiszapfen kontrolliert und der Kunde bei festgestellten Gefahren unverzüglich informiert. Die Beseitigung dieser Gefahren ist nicht Bestandteil der Leistung.
5. Entgelt und Zahlungsbedingungen
5.1
Werden Leistungen an Sonn- oder Feiertagen oder während der Nacht (21:00 bis 06:00 Uhr) erbracht, können die gesetzlich bzw. kollektivvertraglich vorgesehenen Zuschläge verrechnet werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.2
Die vereinbarten Preise sind wertgesichert und können entsprechend den Veröffentlichungen der zuständigen Schiedskommission angepasst werden. Preisanpassungen erfolgen nach den jeweils geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.
5.3
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Beim Winterservice ist das Entgelt für die jeweilige Wintersaison im Voraus zu bezahlen.
5.4
Sind mehrere Liegenschaftseigentümer gemeinsam Vertragspartner, haften sie für sämtliche vertraglichen Verpflichtungen solidarisch.
5.5
Der Vergütungsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn vereinbarte Arbeiten aus Gründen unterbleiben, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen (z. B. Straßenbauarbeiten, Reinigung durch Dritte oder ausbleibender Schneefall).
5.6
Der Kunde verpflichtet sich, alle angemessenen Kosten zu tragen, die durch die Einbringung offener Forderungen entstehen, insbesondere Inkassospesen und notwendige Rechtsverfolgungskosten.
5.7
Unternehmer können nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Gegenforderungen aufrechnen. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben davon unberührt.
5.8
Am Einsatzort müssen – soweit erforderlich – Wasser und Strom kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die dabei entstehenden Verbrauchskosten trägt der Kunde.
5.9
Wird ein Winterservicevertrag aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, außerordentlich beendet, sind wir berechtigt, zumindest 50 % des vereinbarten Entgelts bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sowie gegebenenfalls darüber hinausgehenden Schadenersatz zu verlangen.
6. Widerrufsrecht
6.1
Verbraucher haben das Recht, einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
6.2
Bei Dienstleistungsverträgen beginnt die Widerrufsfrist mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
6.3
Zur Ausübung des Widerrufsrechts genügt eine eindeutige Erklärung gegenüber unserem Unternehmen. Hierfür kann ein Muster-Widerrufsformular verwendet werden, dessen Verwendung jedoch nicht verpflichtend ist.
6.4
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn die Mitteilung über den Widerruf vor Ablauf der Frist abgesendet wird.
6.5
Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Widerrufserklärung zurückerstattet, soweit keine gesetzlichen Ausnahmen bestehen.
6.6
Hat der Kunde ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, ist jener Teil der bereits erbrachten Leistung zu vergüten, der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbracht wurde.
6.7
Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht:
- wenn die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vollständig erbracht wurde und der Kunde zuvor dem Verlust seines Widerrufsrechts zugestimmt hat,
- bei dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, die der Kunde ausdrücklich angefordert hat.
7. Gewährleistung
7.1
Unsere Dienstleistungen werden mit der erforderlichen Sorgfalt und nach den anerkannten fachlichen Standards erbracht. Ein bestimmter Erfolg wird, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, nicht geschuldet.
7.2
Unternehmer sind verpflichtet, die erbrachten Leistungen nach Abschluss unverzüglich zu überprüfen und erkennbare Mängel innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.
7.3
Bei berechtigten Mängeln steht es uns frei, die Gewährleistung durch Verbesserung oder Austausch der Leistung zu erfüllen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8. Haftung
8.1
Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern haften wir bei leichter Fahrlässigkeit ausschließlich für Personenschäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
8.2
Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste sowie Ansprüche Dritter ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8.3
Schadenersatzansprüche von Unternehmern sind innerhalb eines Jahres ab Leistungserbringung geltend zu machen.
8.4
Im Rahmen des Winterdienstes haften wir nicht für nachträgliche Verunreinigungen oder Vereisungen, die nach ordnungsgemäßer Durchführung unserer Leistungen durch Dritte oder durch Witterungseinflüsse entstehen. Ebenso übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt oder außergewöhnliche Wetterereignisse verursacht werden.
8.5
Der Kunde ist verpflichtet, Ereignisse, aus denen Schadenersatzansprüche entstehen könnten, unverzüglich zu melden und bei der Klärung des Sachverhalts mitzuwirken.
8.6
Grenzen von Grünflächen sowie nicht zu räumende Bereiche sind vom Kunden deutlich zu kennzeichnen. Für Schäden an nicht gekennzeichneten Bereichen oder für Schäden, die durch den ordnungsgemäßen Einsatz zulässiger Streumittel entstehen, wird keine Haftung übernommen.
9. Schlussbestimmungen
9.1
Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer vertraglichen Leistungen geeignete Subunternehmer einzusetzen.
9.2
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende gesetzliche Bestimmungen zum Schutz von Verbrauchern bleiben unberührt.
9.3
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
9.4
Gegenüber Unternehmern ist für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens zuständig.